Der VPSWas. e.V. bietet auch diesen Herbst wieder eine Fortbildung in Form eines Webinars an. Die Vorträge werden folgen...
Den privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)wurden vom Gesetzgeber verschiedene Aufgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung übertragen (vom Staat beliehene Unternehmer).
Rechtsgrundlagen bilden das Bayerische Wassergesetz (BayWG) und die Verordnung über Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW).
Die PSW werden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt anerkannt und deren Tätigkeit überwacht. Sie wirken in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden in der Funktion des amtlichen Sachverständigen.
So z. B. bei der Erteilung von wasserrechtlichen Genehmigungen, bei Fragen zu Grundstücksentwässerungsanlagen, bei wasserrechtlichen Bauabnahmen und beim Vollzug der Eigenüberwachungsverordnung. Eine weitere Aufgabe ist die technische Gewässeraufsicht von Abwasseranlagen als Verwaltungshelfer im Auftrag und im Namen der jeweiligen Wasserwirtschaftsämter. Sie sind dabei in deren Tätigkeit den amtlichen Kollegen gleichgestellt.
Sie suchen einen PSW im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens Ihres Bauprojekts oder benötigen fachliche Unterstützung in Ihrer Nähe? Hier sind Sie richtig! Alle PSW nach Aufgabenbereich und Ort über unsere Suchfunktion.
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