
Die bis auf den letzten Platz ausgebuchte Fortbildungsveranstaltung des Verbandes in der Technischen Hochschule Deggendorf wurde von Bernhardt Heller moderiert, der den neu gewählten Präsidenten des Verbandes Herrn Dipl. Geologen Udo Bosch begrüßte.
Herr Bernd Sibler, neu gewählter Landrat des Kreises Deggendorf, der dem Verband stets unterstützend verbunden ist, begrüßte die Anwesenden und betonte die positive Entwicklung der Privatisierung wasserwirtschaftlicher Aufgaben. Er erläuterte anstehende wasserwirtschaftliche Probleme und Aufgaben in seinem neuen Wirkungsbereich im Landkreis Deggendorf, insbesondere was den Schutz des Tiefengrundwassers betrifft. Infolge steigendem Wasserbedarf und schwindendem Vorkommen von oberflächennahem Grundwasser wird der Schutz von Tiefengrundwässern besonders bedeutend. Er wünschte dem Verband alles Gute und der Fortbildung einen guten Verlauf.

Herr Stefan Rüttinger, Anerkennungsstelle des LfU, berichtete über die Entwicklung der Anzahl und Ausarbeitungen der PSW und zeigte anhand der statistischen Auswertungen, den seit Jahren langsamen aber stetigen Rückgang der Anzahl an PSW.
Rüttinger wies auf die Pflichten der PSW hin. Insbesondere betonte er die Pflicht zur Unabhängigkeit.
Die Sachverständigenordnung Wasser (VPSW) wird derzeit überarbeitet und liegt in Kürze zur Abstimmung im Landtag vor.
Im Hinblick auf die Bauabnahme von Niederschlagswasser, Schmutzwasser- und Abwasseranlagen wird künftig bezüglich der Anerkennung eine Trennung in Teilbereiche erfolgen. Bestehende Aufträge bleiben aber davon unberührt. Ebenso wird bei der Neubescheinigung der Anerkennungen die bisherige Tätigkeit der bauabnehmenden PSW berücksichtigt.
Herr Rüttinger betonte stets die Bedeutung unabhängigen Handels der PSW mit Beispielen aus dem Bereich baubegleitender Abnahmen von Erdwärmesonden. Das LfU hat hier die gemeinsame Ausarbeitung, insbesondere die Wahrnehmung von Vorortterminen durch mehrere PSW, nicht in Frage gestellt. Infolge völliger Auslastung von PSW und den Vorort tätigen Bohrfirmen kommt es häufig zu Terminverschiebungen, die bisher dazu geführt haben, dass vereinbarte Ortstermine nicht mehr eingehalten werden konnten. Um diesem Missstand entgegen wirken zu können sollen sich PSW bei einer baubegleitenden Bauabnahme gegenseitig vertreten können. Damit können Bohrtermine flexibler begleitet werden.
Herr Schüssl, Fa. Beijer Ref ist Kältemaschinenbauer und vertritt die Firmen Beijer Ref, eine schwedische Firma und Produkte von Toshiba.
Er erläuterte die Hintergründe der neuen EU –Verordnung F-Gas Verordnung (teil-fluorierte Treibhausgase) die die Anwendung klimaschädlicher Treibhausgase in den nächsten Jahren weitestgehend reduziert werden:
- Einführung einer schrittweisen Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen,
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Erlass von Verwendungs- und Inverkehrbringensverboten, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind,
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Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.(Quelle UBA)
Dabei werden die verschiedenen Kältemittel nach deren Umweltbelastung Cop (Kohlendioxid -äquivalent) beurteilt.
Es gibt Kategorien mit geringer, mittlerer und erhöhter Klimaschädlichkeit:
Die Kältemittel mit erhöhter Klimaschädlichkeit werden ab 2030 aus dem Verkehr gezogen bzw. deren Anwendung wird verboten. Allerdings gilt dies nicht für Bestandsanlagen wenn diese Anlagen nicht repariert sondern nur neu mit solchen Kältemittel gefüllt werden.
Herr Schüssl stellte einige Kältemittel vor, die als klimafreundlich gelten und erläuterte deren Vor – und Nachteile für den praktischen Einsatz. Für die Anwendungspraxis fehlen noch konkretere Vorgaben zum Umgang mit klimaschädlichen Kältemittel.
Frau Silke Otterbein, Fa. BSB 5, erläuterte anschaulich die Praxis der auf einer Abwasseranlage notwendigen von der Eigenüberwachung vorgeschriebenen Tätigkeiten. Anhand der Kläranlage Bissingen wurden die einzelnen Schritte wie Sie in der Eigenüberwachung gefordert werden, erläutert.
Die praktischen Erfahrungen mit den Behörden, auch mit den PSW führten gelegentlich zu Unstimmigkeiten, da ihrer Meinung nach unwesentliche Mängel an Anlagen wie z.B. Spinnweben im Rechengebäude festgestellt und dem Betreiber weitergegeben wurden.
In der Eigenüberwachung sind Paralleluntersuchungen angeordnet, deren Häufigkeit von einem nicht einfachen Konstrukt nämlich bezugnehmend auf die Häufigkeit der Überwachung beruht und zu Missverständnissen führen kann.
Bei der Diskussion stellte sich heraus, dass der Verband hierzu bereits im Rahmen der Anhörung zur neuen Eigenüberwachungsverordnung Stellung genommen hat.
Frau Keyl, Leiterin des Referats 67 am Landesamt für Umwelt, erläuterte anschaulich die notwendigen Hintergründe und praktische Durchführung von Bauabnahmen wasserbau-technischer Anlagen, insbesondere an Anlagen zum Hochwasserrückhalt. Für die Praxis wurden Checklisten und Prüflisten vorgestellt. Lichtbilder zeigten Beispiele von abgenommenen Maßnahmen.

Herr Georg Lössl, Mitarbeiter im Sachgebiet Wasserrecht des Landratsamtes Passau, zeigte die Ergebnisse der Zusammenarbeit von PSW und Kreisverwaltungsbehörde auf und konnte überwiegend von guten Erfahrungen der Zusammenarbeit berichten.
Während der Diskussion wurde direktes Lob für die pragmatischen Lösungen bei der Zusammenarbeit im Rahmen des Vollzugs der Wassergesetze ausgesprochen.
Herr Michael Glück, Fachbereichsleiter Kleinkläranlagen im VPSWas, berichtet über die bisherige Entwicklung der Gesetzgebung beim Vollzug der Bescheinigung abflussloser Gruben (Art. 60 a Bay. Wassergesetz). Hier wurde bereits eine Arbeitshilfe in Zusammenarbeit zwischen Verband und LfU vorbereitet, die derzeit von den Behörden überarbeitet wird. Wie seit längerem angedeutet, hat der Verband das Merkblatt Bescheinigung und Wartung von Kleinkläranlagen umfangreich überarbeitet. Die derzeitige Fassung wird mit dem LfU abgestimmt und dann als Arbeitshilfe des Verbandes veröffentlicht.
Das Merkblatt enthält für die einzelnen Verfahrenstechniken Checklisten und Hinweise zur Beurteilung von Mängeln als Grundlage für die Bescheinigung. Im Übrigen können die Hinweise auch sachdienlich für die Arbeiten der Wartungsfirmen sein. Die dort aufgeführten Prüflisten enthalten Aussagen zu denen Wartungsfirmen verpflichtet sind.
Fotos: M. Kuderna, B. Heller