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Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW)

PSW werden von der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung in verschiedenen Bereichen beim Vollzug des Wasserrechts eingebunden. Rechtsgrundlagen bilden das Bayerische Wassergesetz (BayWG) und die Verordnung über Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW). Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik Zulassungsbereiche und auf den Seiten des bayerischen Landesamts für Umwelt.

UNSER VERBAND

Der Verband der Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft e.V. (VPSWas e.V.) wurde am 22.10.1996 in Ingolstadt von zunächst 35 Sachverständigen gegründet. Nach über 25 Jahren erfolgreicher Verbandsarbeit hat der Verband mittlerweile über 250 Mitglieder und ist in verschiedene Fachbereiche und regionale Bezirksgruppen gegliedert. Weiteres ist in unserer Satzung geregelt.

VORSTAND

Präsident

Herr Dipl.-Geol. (Univ.) Udo Bosch

Geschäftsführer

Herr Dipl.-Ing. (Univ.) Matthias Kuderna

Schatzmeister

Herr Dipl.-Ing. (FH) Dietmar Stiefler

5. Vorstandsmitglied

Herr Dipl.-Ing. Bernhardt Heller

FACHBEREICHS- & ARBEITSGRUPPENLEITUNG

Technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagen (TGA)

Herr Dipl.-Ing. (Univ.) Peter Heerlein

Thermische Nutzung (THN)

Herr Dipl.-Geol. Bernd Knoops-Schuler

Durchflussmessung (DFM)

Herr Stefan Helmenstein

Bauabnahme (BA)

Frau Dipl.-Ing. (FH) Ulrike Seelmann

Kleinkläranlagen (KKA)

Herr Dipl.-Ing. agr. Michael Glück

Grundstücks­entwässerungs­anlagen (AG GEA)

Herr Dipl.-Ing. (FH) Klaus Hollmann

BEZIRKSGRUPPENLEITUNG

Niederbayern

Herr Dr.-Ing. Markus Ammer

Oberpfalz

Herr Dipl.-Ing. (FH) Krischan Maier

Oberbayern

Herr Dipl.-Ing. agr. Michael Glück

Schwaben

Herr Dipl.-Ing. (Univ.) Peter Müller

Gesamtfranken

Frau Dipl.-Ing. (FH) Ulrike Seelmann

Grundsatzaufgaben bzw. der Zweck des Verbandes

Die Grundsatzaufgaben bzw. der Zweck des Verbandes sind in §2 der Satzung niedergelegt. Allgemein formuliert handelt es sich um die Förderung der Belange und Vertretung der Interessen in der Wasserwirtschaft gegenüber Auftraggebern, Behörden, Gerichten und anderen Institutionen.Weiterhin gehört die Interessenswahrung des Berufsstandes, die Fortbildung in technischer und rechtlicher Hinsicht, wie die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes dazu.Stichpunktartig umfassen die Ziele folgende wesentlichen Punkte:

• Fortbildung auf aktuellem und fachlich hohem Niveau

• Erarbeitung und Fortschreibung von Arbeitshilfen

• Vertretung der Interessen des Berufsstandes

• Erweiterung des Aufgabenumfanges der Sachverständigen

• Mitwirkung bei Gesetzentwürfen im Bayrischen Wasserrecht

• Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung berufstandsfördernder Maßnahmen

• Aktuelle Information der Mitglieder

• Sicherung der Arbeitsqualität

• Ausnutzung von Sammelbestellungen bzw. Vereinbarung von Gruppentarifen

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