Erstellen von Gutachten im Rahmen wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren und wasserrechtliche Bauabnahme für Wärmepumpen, die oberflächennahes Grundwasser aus einem Brunnen nutzen oder dem Boden Wärme über geschlossene Sonden entnehmen.
Erstellen von Gutachten im Rahmen wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren, wasserrechtliche Bauabnahme und regelmäßige Bescheinigung der Funktionstüchtigkeit für Kleinkläranlagen.
Prüfung, ob wasserrechtlich genehmigte Anlagen entsprechend der behördlichen Vorgaben errichtet wurden. Der Zulassungsbereich gliedert sich in die Teilbereiche:
• Wasserbautechnische Anlagen (Maßnahmen und Bauwerke an Gewässern)
• Abwasseranlagen (Anlagen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung)
• Grundwasserbenutzungsanlagen (Eingriffe in grundwasserführende Erdschichten)
Durchführung von Kontrollen, Messungen, Untersuchungen und Prüfungen an Abwasseranlagen im direkten Auftrag der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung.
Kontrolle von Durchflussmessanlagen in Abwasseranlagen entsprechend den Vorgaben der Eigenüberwachungsverordnung.