Im Juli 2025 wurde die Honorarempfehlung in Abstimmung mit den Fachbereichen aktualisiert. Veränderungen in den Mindesthonoraren ergeben sich im Wesentlichen durch den Ausgleich der Inflationsentwicklung seit der letzten Anpassung.
Der vorgeschlagene Honorarsatz berücksichtigt neben der fachlich hohen Qualifikation der PSW auch „versteckte“ Kosten wie Fortbildung, Bürokosten, Lohnnebenkosten, unternehmerisches Risiko, usw.
Da eine Pauschalisierung der zu erbringenden Leistung im Voraus häufig nicht möglich ist, wird empfohlen vorzugsweise nach Aufwand anzubieten und abzurechnen.
Die Honorarempfehlung ist öffentlich zugänglich und darf Angeboten beigelegt bzw. es darf darauf verwiesen werden.
Hier finden Sie das Dokument zum Download.

