Der Fachbereich Bauabnahme hat unter der Leitung von Ulrike Seelmann eine Arbeitshilfe für die wasserrechtliche Bauabnahme nach Art. 61 BayWG erstellt.
Ziel der Arbeitshilfe ist, die Qualität der Berichte zu erhöhen und einen gemeinsamen Standard zu definieren.
Die Arbeitshilfe kann im Mitgliederbereich heruntergeladen werden.