Grundlagen
Definition und Tätigkeit
Wasserrechtliche Bauabnahme von Anlagen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
Gesetzliche Grundlage:
Bauabnahme nach Art. 61 BayWG:
Prüfung, ob wasserrechtlich genehmigte Anlagen entsprechend der behördlichen Vorgaben errichtet wurden. Der Zulassungsbereich gliedert sich in die Teilbereiche:
• Wasserbautechnische Anlagen (Maßnahmen und Bauwerke an Gewässern)
• Abwasseranlagen (Anlagen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung)
• Grundwasserbenutzungsanlagen (Eingriffe in grundwasserführende Erdschichten)