Grundlagen
Rechtsgrundlage
Kontrolle von Grundstücksentwässerungsanlagen und Grundstücksanschlüssen nach Art. 58 Abs. 1 Satz 5 BayWG
Definition und Tätigkeit
Durchführung der Überwachung von Abwasseranlagen im direkten Auftrag der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung