














• Fortbildung auf aktuellem und fachlich hohem Niveau
• Erarbeitung und Fortschreibung von Arbeitshilfen
• Vertretung der Interessen des Berufsstandes
• Erweiterung des Aufgabenumfanges der Sachverständigen
• Mitwirkung bei Gesetzentwürfen im Bayrischen Wasserrecht
• Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung berufstandsfördernder Maßnahmen
• Aktuelle Information der Mitglieder
• Sicherung der Arbeitsqualität
• Ausnutzung von Sammelbestellungen bzw. Vereinbarung von Gruppentarifen
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